Mit der freudigen Verkündung des Jubiläums-DBV-Situationsberichts, nämlich dem 50-sten, am 7. Dezember 2023, respektive des Gewinns von durchschnittlich 115.000 Euro im Wirtschaftsjahr 2022/2023, hat der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied den Landwirten im Nachhinein betrachtet einen Bärendienst erwiesen im Kampf gegen das geplante Aus vom Agrardiesel und Grüner Nummer.
Dass selbst Agrarökonomen wie Prof. Dr. Alfons Balmann – er wurde als Experte am 15. Januar vom Finanzausschuss des Bundestages zur geplanten Abschaffung der Agrardiesel-Rückvergütung befragt – pauschal den durchschnittlichen Unternehmensgewinn ins Verhältnis zur durchschnittlichen Mehrbelastung von 2.500 Euro je Betrieb setzen, ist frappierend. Denn jedem Agrarökonom müsste eigentlich bewusst sein, dass bei einer so heterogenen Gesamtheit wie den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, einem Konglomerat an unterschiedlichsten Betriebsformen, Betriebsgrößen, Produktions- oder auch Standortfaktoren es schlichtweg mehr als grober Unfug ist, mit Durchschnittwerten zu argumentieren oder sogar die gesamte Rückerstattungssumme bei der Mineralölsteuer pauschal auf die landwirtschaftliche Nutzfläche pro Hektar herunterzubrechen.
Allen, die sich nur ein wenig mit der Betriebswirtschaft und der Komplexität ihrer Begrifflichkeiten beschäftigt haben – die gelernt haben, dass die betriebswirtschaftlichen Begriffe noch dazu von den steuerlichen je nach Betriebstyp abweichen können – dürfte es die Haare aufstellen, wie gewisse Agrarökonomen manipulierend die Simplifizierung mit den Durchschnittsangaben einsetzen.
Was sich Otto Normalbürger im Übrigen nicht im Entferntesten erschließen dürfte ist, was sich hinter dem Begriff Betriebseinkommen verbirgt. Dass es die Summe der Einkommen aller Produktionsfaktoren ist, unabhängig davon, wem sie gehören oder wer sie bereitstellt. So ist der Gewinn nur dann mit dem Betriebseinkommen identisch, wenn ein Betrieb pacht- und schuldenfrei ist und nur mit eigenen Familien-Arbeitskräften bewirtschaftet wird – was aber äußerst selten der Fall ist!
Dazu kommt als weiteres Problem in der Berichterstattung, dass man – wohlwollend angemerkt „mangels entsprechender Kenntnisse“ – es unterlässt darauf hinzuweisen, dass der Unternehmensgewinn eines landwirtschaftlichen Betriebes als Einzelunternehmen und GbR keinesfalls direkt mit dem einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder KG) verglichen werden kann.
Da bei ersterer Gruppe – sprich Einzelunternehmen oder GbR, die weit überwiegende Zahl der Betriebe – aus dem Unternehmensgewinn noch wie bereits angemerkt diverse Produktionsfaktoren entlohnt werden müssen:
- Dies fängt bei der Entlohnung der Familien-Arbeitskräfte an – bei Vollerwerbsbetrieben sind dies in der Regel 1,5 bis 2 Personen.
- Von dem Unternehmensgewinn müssen nicht nur die Familien-Arbeitskräfte entlohnt, sondern logischerweise auch noch die Beiträge abgezogen werden, die für deren soziale Absicherung an die Sozialkassen zu überweisen sind. Und hier gleich eine nächste Besonderheit: nur bei der Spezies Landwirte müssen beide Ehepartner (sowohl der Mann als auch die Frau) verpflichtend Beiträge in die Kranken- und die Rentenkasse einzahlen! Aus dieser Einmaligkeit – bei keiner anderen Branche ist dies der Fall – lässt sich nur ausscheren, wenn für den Ehepartner ein außerlandwirtschaftliches Arbeitsverhältnis nachgewiesen werden kann. Während die Beiträge in der allgemeinen Krankenversicherung nach einem Beitragssatz von den beitragspflichtigen Einkünften berechnet werden, orientiert sich die Beitragsbemessung bei den pflichtversicherten Unternehmern (beide Ehepartner!) an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betriebes – je größer das landwirtschaftliche Unternehmen, desto höher der Beitrag. Die monatliche Beitragshöhe in der landwirtschaftlichen Krankenkasse fängt seit 1. Januar 2024 bei 120,10 Euro in der Beitragsklasse 1 (Kleinunternehmer) an und liegt in der Beitragsklasse 20 bei 692,24 Euro.
- Weitere Posten, die vom Unternehmensgewinn abzuziehen wären, sind die Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse sowie zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Der Beitrag zur landwirtschaftlichen Alterskasse wird jährlich neu festgesetzt und ist für Landwirtinnen und Landwirte sowie deren Ehegatten gleich hoch – aktuell sind es monatlich 286 Euro. Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft wird nach dem Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung berechnet und setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem risikoorientierten Beitrag je Hektar (kulturartspezifisch), je Tier/Tierplatz (viehartspezifisch) oder für sonstige Tätigkeiten (beispielsweise Energieerzeugung) zusammen. Der Grundbetrag zur Berufsgenossenschaft liegt aktuell im Minimum bei 87,50 Euro und im Maximum bei 350,00 Euro. Der risikoorientierte Betrag wird ziemlich kompliziert mit Hilfe von Basiswerten und Degressionsfaktoren für jegliche Produktionsverfahren für jeden einzelnen landwirtschaftlichen Betrieb individuell berechnet und kann sich zu einem Betrag von mehreren tausend Euro aufsummieren.
- Die an das Finanzamt zu zahlende Einkommensteuer mindert den Unternehmensgewinn selbstverständlich auch noch.
- Gleiches gilt für bare und unbare Leistungen für die Altenteiler, deren Höhe stark variieren kann. Laut der SVLFG bekommen Bauern und Bäuerinnen ohne Berücksichtigung besonderer Umstände in den alten Bundesländern für 30 Beitragsjahre eine Bruttorente in Höhe von monatlich 520,59 Euro und mitarbeitende Familienangehörige eine Bruttorente von 260,61 Euro (Stand: 1. Juli 2023). Die landwirtschaftlichen Alterskasse ist nicht Zweig der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern Teil des Sondersystems der sozialen Sicherung der Landwirtschaft – und war nach dem Willen des Gesetzgebers für die Landwirte nie als einzige Altersvorsorge gedacht.
- Die Entlohnung für den eigenen Boden – für die gepachteten Flächen wurden die Pachtzahlungen bei der Gewinnermittlung bereits berücksichtigt.
- Eine Verzinsung für das eingesetzte Kapital ohne Boden, sprich das Eigenkapital – die an die Banken oder die Finanzierungsgesellschaften bezahlten Zinsen für das Fremdkapital wurden ebenfalls bei der Gewinnermittlung bereits berücksichtigt.
- Was den Unternehmensgewinn außerdem noch mindert, sind die Nettoinvestitionen. Schließlich reichen aufgrund der Preissteigerungen die Abschreibungen auf historische Anschaffungswerte nie aus, um Gebäude oder Maschinen identisch zu ersetzen.
Fakt ist, dass es laut der Einschätzung von wirklichen Branchenökonomen mehr als der Hälfte der Betriebe nicht gelinge eine angemessene Entlohnung für die vorstehend aufgeführten Positionen zu realisieren. Kürzlich war in der Tageszeitung „Fränkischer Anzeiger“ zu lesen, dass Wolfgang Kerwagen und Toni Körber vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach beim Themenabend des Maschinenrings Landkreis Ansbach unter anderem erläutert hatten, dass in Bayern ein durchschnittlicher Milchviehbetrieb mit 53 Kühen nur auf einen Stundenlohn von 9,30 Euro komme, bei 19 Kühen seien es nur 3,90 Euro! Kleine und mittlere Betriebe sind mit Blick auf die Entlohnung der eingesetzten Arbeitsstunden weit vom Mindestlohnniveau entfernt, wirtschaften nach ökonomischen Grundsätzen unrentabel. Je nach Betriebsschwertpunkt und -größe ist eine riesige Varianz zu konstatieren! Da die Familien-Arbeitskräfte jedoch oft 50 bis 60 Stunden und mehr arbeiten – von den nicht entlohnten Stunden der Altenteiler, den Kindern und mithelfenden Familien-Angehörigen erst gar nicht zu reden – und selten Urlaub machen, ist das Auskommen der Betriebe dennoch einigermaßen erträglich.
Hintergrundinformation 1:
Die DBV-Situationsberichte werden auf Basis der Buchführungsdaten aus dem so genannten bundesweiten Testbetriebsnetz erstellt, das aus über 7.000 landwirtschaftlichen Betrieben aller Produktionsrichtungen und Strukturen besteht. Da die Heterogenität (Spezialisierung, Diversifizierung des Agrarsektors) über die Jahre ständig zugenommen hat, sind die Ergebnisse zwar immer weniger repräsentativ, sie zeigen aber dennoch relativ zuverlässig auf, in welche Richtung und in welchem Ausmaß es in den einzelnen Jahren „rauf oder runter“ gegangen ist.
Otto Normalbürger kann nicht wissen, dass die in den DBV-Situationsberichten verkünden Zahlen zur Gewinnentwicklung der Landwirte sich immer auf das zurückliegende Wirtschaftsjahr beziehen, welches üblicherweise am 1. Juli eines Vorjahres beginnt und am 30. Juni des Berichtsjahres endet. Die vorgestellten Buchführungsergebnisse eines Wirtschaftsjahres enthalten somit Ertragsdaten aus der Ernte eines Vorjahres und Aufwandsdaten aus dem Anbau des Folgejahres. Allein durch sich ändernde Anbau- und Preisverhältnisse im Abrechnungszeitraum sind bei allen Betriebsschwerpunkten oftmals gravierende Verwerfungen zu konstatieren.
Hintergrundinformation 2:
Im 50-sten DBV-Situationsbericht wurden für die letzten beiden Wirtschaftsjahre 21/22 und 22/23 überdurchschnittlich hohe Gewinne ausgewiesen – eben den in dieser Höhe erstmalig so hohen Gewinn mit rund 115.000 Euro im letzten Wirtschaftsjahr.
Als Gründe für die zwei hintereinander folgenden Jahre mit guten Gewinnen lassen sich anführen:
- Beginnend mit der Corona-Pandemie und dann verstärkt durch den Ukrainekrieg mit der einhergehenden befürchteten und tatsächlichen Verknappung des Angebots kletterten nicht nur die Getreidepreise im Sommer/Herbst 2019 von rund 200 €/Tonne in den Folgejahren auf 300 €/Tonne und mehr. Im Übrigen stiegen die Erzeugerpreise auch für alle anderen pflanzlichen Produkte stark – bei Raps beispielsweise auf 750 €/Tonne. Das Resultat ist ja nun hinlänglich bekannt: die Betriebsergebnisse erreichten nicht nur im Ackerbau im WJ 22/23 bislang nicht gekannte Höhen.
- Die Milch- und Rindfleischpreise (über 6 Euro pro Kilo Schlachtgewicht) stiegen gleichfalls auf Niveaus wie seit Jahrzehnten nicht mehr und waren kurzzeitig sogar mal wieder wirklich vollkostendeckend.
- Nicht zuletzt aufgrund der durch die Corona-Pandemie und den Krieg in der Ukraine verursachten Lieferengpässe einhergehend mit drastischen Preissteigerungen sowie dem Ende der Null-Zins-Phase waren die Maschinen- und Gebäudeinvestitionen der Betriebe vergleichsweise niedrig. Was sich automatisch in Form sinkender Abschreibungen und daraus resultierend steigenden Gewinnen bei den Betrieben auswirkte.
- Und Last-but-not-least haben vor allem größere landwirtschaftliche Betriebe in den Wirtschaftsjahren davor Corona- oder auch Überbrückungshilfen in Anspruch genommen, um Ertragsrückgänge und wirtschaftliche Schieflagen auszugleichen. Da sich die Kausalität, der bei der Antragstellung zugrunde gelegten Zahlen nicht einstellte, müssen diese Hilfen jetzt vielfach teilweise oder sogar ganz zurückgezahlt werden.
Hintergrundinformation 3:
Für das laufende Wirtschaftsjahr 23/24 werden von seriösen Agrarökonomen deutliche Gewinnrückgänge – für die meisten Betriebsformen sogar Verluste – prognostiziert!
So schnell wie die Produktpreise gestiegen sind, so schnell sind diese wieder gefallen: im Wirtschaftsjahr 23/24 wird Getreide trotz einer meist qualitativen und quantitativ schlechten Ernte zu Preisen wie vor 2022, also mit rund 200 €/Tonne abgerechnet.
Durch die Überschwemmungsschäden in diversen Regionen sind die im Herbst gesäten Kulturen zerstört oder die Aussaat konnte erst gar nicht erfolgen. Die Folgen: es muss erneut gesät werden! Wobei jetzt bereits absehbar ist, dass aufgrund der Nässesituation mögliche Sommerkulturen nur verspätet oder gar nicht gesät werden können (zusätzliche Saatgut- und Maschinenkosten). Bodennährstoffe sind nur noch teilweise oder gar nicht mehr pflanzenverfügbar (zusätzliche Düngungskosten im Frühjahr 2024). Weil Fruchtfolge-Vorgaben und andere Vorschriften wegen der besonderen Situation nicht eingehalten werden können, sind die EU-Prämien 24/25 teilweise oder ganz gefährdet!
Die Betriebe müssen die Wasserschäden wohl weitgehend selbst beseitigen – Zahlungen seitens des Staates oder der Versicherungen sind eher nicht zu erwarten.
Durch eine Systemumstellung muss von deutlich niedrigeren EU-Prämien in 23/24 ausgegangen werden im Vergleich mit den Vorjahren.
Fazit:
Der Großteil der Bevölkerung hat keinen Bezug mehr, was für ein Zeit- und Finanzaufwand für die Erzeugung von Rohstoffen für die Lebensmittel notwendig ist. Wie in der Grafik plakativ dargestellt, kommt immer weniger von den Verbraucherausgaben bei den Landwirten an.
Dies hat verschiedene Konsequenzen nach sich gezogen:
- Viehhaltende Betriebe liegen in der Stunden-Entlohnung meist weit unter dem Mindestlohnniveau! Wobei der Stundenaufwand in einem Milchviehbetrieb mit Kälberaufzucht um eine vielfaches höher ist als in einem Rindermastbetrieb! Gleiches gilt für einen Sauenbetrieb mit Ferkelerzeugung und -aufzucht im Vergleich mit einem reinen Schweinemastbetrieb. Im Unterschied zu den tierhaltenden Betrieben, die normalerweise an 365 Tagen im Jahr gefordert werden, sind reine Ackerbaubetriebe in einer ganz anderen Liga unterwegs! Denn dank der heutigen, effektiven Landtechnik fallen beispielsweise im Getreidebau nur noch zwischen fünf und sechs Arbeitsstunden pro Hektar an. Allerdings klaffen zwischen den Gunstlagen und den Niederertragsstandorten Welten: auf letzteren lassen sich mit einem ähnlichen Aufwand im Maximum 5o dt ernten, während es in Gunstlagen deutlich über 100 dt sein können.
- Die Preissteigerungen für Landtechnik, Betriebs- und Futtermittel sowie Dienstleistungen liegen seit 2021 im Minimum bei 20 Prozent. Vieles hat sich sogar um mehr als 40 % verteuert.
- Der Druck in Richtung Betriebsgrößen-Wachstum nimmt durch mögliche Kostenverteil- und Gewinnspanneneffekte ständig zu. Allerdings hat selbst die gestiegene Produktivität die häufig nicht auskömmlichen Produktpreise nur teilweise kompensiert. Deshalb ist die Anzahl der Betriebe trotz der gestiegenen Produktivität stark rückläufig.
- Ein Verstärker für die Betriebsaufgaben war in der Retro-Perspektive, dass der Staat die Gesamtsumme an Ausgleichszahlungen auf die bewirtschaftete Fläche verteilte. Damit kam es zu einer enormen Umverteilung von durch viehhaltende Betriebe erarbeitete Ausgleichszahlungsansprüche (wie Mutterkuh- oder Schlachtbullen-Prämien) in den westlichen, kleinstrukturierten Bundesländern zu den flächenstarken Betrieben vor allem in den neuen Bundesländern! Dass es in den letzten Jahren zu überproportional vielen Betriebsaufgaben kam, hat viel mit dieser staatlich gelenkten Fehlentwicklung zu tun!
- Infolge der nicht kostendeckenden Preise ist der Anteil der staatlichen Leistungen bei den Einkommen der Landwirte ständig gestiegen – und liegt derzeit häufig bei über 50 %, bei Bio-Betrieben sogar bei über 70 %.
- Letztlich kann man auch konstatieren, dass die Subventionierung der Landwirte direkt in niedrigere Lebensmittelpreise transferiert worden ist. Alle Regierungen der EU-Länder haben nach dem Grundsatz gehandelt, dass sich nur ein sattes Volk regieren lässt: ohne die Subventionen könnten die Landwirte nicht existieren, ergo wurden die Lebensmittel für die Ernährung der Bevölkerung subventioniert!
- Ein weiterer Fakt: die deutschen Landwirte konnten zu keiner Zeit ihre Kostenerhöhungen an die Verarbeiter durchreichen, weil diese sofort auf preisgünstigere Rohstoffe aus dem Ausland ausgewichen sind!
Edeka, Rewe, Lidl und Aldi verfügen laut Prof. Rainer Lademann über eine marktbeherrschende Stellung, was dazu führe , dass es keinen reellen Wettbewerb mehr gebe. Die Preissetzungsspielräume des Handels spiegelten sich in einer gestiegenen Eigenkapitalrendite wider, die teils höher als in der Industrie geschätzt werde. Lademann kritisierte auch das Bundeskartellamt. Dieses habe bis heute die Marktbeherrschung nicht anerkannt und gehe nicht dagegen vor.
- Kein anderer Wirtschaftszweig wird mit so unterschiedlichen Ansprüchen seitens der Gesellschaft konfrontiert wie die Landwirtschaft. Sie soll die Ernährungsgrundlagen sichern, die Landschaft schützen, auf dem Weltmarkt bestehen, preisgünstige Lebensmittel erzeugen, für mehr Tierwohl sorgen, Umweltschäden in Grenzen und ländliche Räume am Leben halten. Schon allein durch diese Fülle an gesellschaftlichen Ansprüchen an die Landwirte ist begründet, dass sie zu Recht eine erhebliche Förderung beanspruchen können.
Finanzielle Unterstützungszahlungen an die Landwirtschaft sind heutzutage an klare Bedingungen geknüpft, insbesondere an Umwelt- und Biodiversitätsmaßnahmen. So kommt eine Studie aus dem Jahr 2017 zu den Kosten europäischer Umweltstandards und den zusätzlichen Auflagen in der deutschen Landwirtschaft zu dem Ergebnis, dass die EU-Standards und Auflagen für die deutsche Landwirtschaft um rund 4,1 Milliarden Euro oder 246 Euro je Hektar höher liegen als die Anforderungen im internationalen Wettbewerb. Quelle: DBV
- Und ja, es gibt selbstverständlich Betriebe – vor allem in Gunstlagen – die gute Gewinne erwirtschaften und von denen sogar welche ohne jegliche staatliche Unterstützung ein gutes Einkommen erzielen könnten!
- Der Unterschied zwischen einem selbständigen Handwerker und einem Landwirt ist im Grunde nur, dass der Handwerker nicht verpflichtend in die Rentenkasse einzahlen muss und sich privat versichern kann. Ob das jedoch ein Vorteil ist, ist mehr als fraglich.
#KürzungspläneDerAmpelregiering
Dieter Dänzer
Als langjähriger Chefredakteur und zuletzt Herausgeber hat er die diversen Social-Media-Kanäle mit auf Reichweite und Relevanz getrimmten Landtechnikinhalten gefüllt.